Inhalt der Prüfung Bei einer Qualitätssicherung werden die untenstehenden Punkte kontrolliert. Das heißt, die Anwesenheit des Kontrolleurs ist zu den entsprechenden Zeitpunkten zwingend erforderlich, ggf. werden noch weitere Punkte einer Prüfung unterzogen.
Preise der SVG-Bau auf Anfrage! Sollte ein Punkt nicht dem Vertrag, den anerkannten Regeln der Technik oder der Baubeschreibung entsprechen, kann dann noch rechtzeitig eingegriffen werden. Zur Orientierung haben wir hier einen Mustervertrag für eine in Auftrag zu gebende Qualitätssicherung [131 KB]
eingestellt (PDF-Datei - Adobe® Reader® erforderlich!).
Was wird geprüft: Prüfung der Pläne, ggf. technische Verbesserung Prüfung der Verträge durch Rechtsanwälte Kontrolle der Baugrube Kontrolle der kapillarbrechenden Schicht Kontrolle der Sauberkeitsschicht (wird gerne weggelassen!) Kontrolle der Bewehrungsführung (Sohle und alle Decken) Kontrolle der Abdichtung(en), Drainanlage, Wärmedämmung Kontrolle der Baugrubenverfüllung Kontrolle Fenster- und Türeinbau Kontrolle Leitungsführung unter Estrich Kontrolle Estrich und ggf. Aufheizprotokoll Kontrolle Mauerwerk / Holzständerwerk Kontrolle Treppen Kontrolle Dachstuhl, Zimmerarbeiten Kontrolle luftdichte Anschlüsse Kontrolle Gipskarton und Maler Kontrolle Dacheindeckung und Klempner (Dach) Dokumentation
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf 02191 9373 33 oder info@svg-bau.de