Baubegleitende Qualitätssicherung

Baubegleitende Qualitätssicherung

Inhalt der Prüfung
Bei einer Qualitätssicherung werden die untenstehenden Punkte kontrolliert.
Das heißt, die Anwesenheit des Kontrolleurs ist zu den entsprechenden Zeitpunkten zwingend erforderlich, ggf. werden noch weitere Punkte einer Prüfung unterzogen.

Preise der SVG-Bau auf Anfrage!
Sollte ein Punkt nicht dem Vertrag, den anerkannten Regeln der Technik oder der Baubeschreibung entsprechen, kann dann noch rechtzeitig eingegriffen werden.
Zur Orientierung haben wir hier einen Mustervertrag für eine in Auftrag zu gebende Qualitätssicherung [131 KB] eingestellt (PDF-Datei - Adobe® Reader® erforderlich!).

Was wird geprüft:
Prüfung der Pläne, ggf. technische Verbesserung
Prüfung der Verträge durch Rechtsanwälte
Kontrolle der Baugrube
Kontrolle der kapillarbrechenden Schicht
Kontrolle der Sauberkeitsschicht (wird gerne weggelassen!)
Kontrolle der Bewehrungsführung (Sohle und alle Decken)
Kontrolle der Abdichtung(en), Drainanlage, Wärmedämmung
Kontrolle der Baugrubenverfüllung
Kontrolle Fenster- und Türeinbau
Kontrolle Leitungsführung unter Estrich
Kontrolle Estrich und ggf. Aufheizprotokoll
Kontrolle Mauerwerk / Holzständerwerk
Kontrolle Treppen
Kontrolle Dachstuhl, Zimmerarbeiten
Kontrolle luftdichte Anschlüsse
Kontrolle Gipskarton und Maler
Kontrolle Dacheindeckung und Klempner (Dach)
Dokumentation

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
02191 9373 33 oder info@svg-bau.de